Männer der Organisation Todt tragen beim Westwallbau auf den Schultern Säcke von einem Schuppen fort.

Denkmalschutz

Stahlgeländer und Verbotsschild

Trotz mancher Wandlungsprozesse seit Kriegsende wird der Westwall als „längstes Denkmal“ in Rheinland-Pfalz von besonderer gesellschaftlicher Relevanz bleiben, solange er Antworten auf unsere Geschichte zu geben in der Lage ist, was voraussetzt, dass er weiterhin erfahrbar ist.
Gemäß § 1 Abs. 2 DSchG ist der Verfassungsauftrag des Denkmalschutzes, Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit, insbesondere Bildung und Erziehung zugänglich zu machen.

Der Westwall gehört zu den unbequemen Denkmälern, wie die GDKE bereits 2013 feststellte.

In Rheinland-Pfalz entschied man sich den Westwall als Flächen- und Streckendenkmal "Westbefestigung" komplett unter Denkmalschutz zu stellen.

„Die Bedingungen seiner Entstehung und Zerstörung sind Momente der Weltgeschichte, die den Westwall zum anschaulichen Zeugnis historischer Ereignisse besonderer Bedeutung machen. Seine architektonischen und oberflächengestaltenden Überreste geben Zeugnis von der Entwicklung der Wehrbau- und Befestigungstechnik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie ihrer weltanschaulichen Beweggründe. An seiner Erhaltung besteht daher ein grundsätzliches öffentliches Interesse insbesondere aus geschichtlichen Gründen.“
(Kulturdenkmal gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a mit Nr. 2 Denkmalschutzgesetz)