Wie kam es dazu?
Alternative Verkehrssicherung
Aufgrund des naturschutzfachlichen Werts von Bunkerruinen sind diese mit Sorgfalt und Vorsicht zu behandeln. Im Optimalfall überließe man sie einer natürlichen Sukzession. Allerdings können durch die Sprengungen in der Nachkriegszeit auch Gefahrenstellen für Menschen entstanden sein, die im Zuge der Verkehrssicherungspflicht beseitigt werden müssen. Die Stiftung „Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall“ ist in Rheinland-Pfalz verantwortlich für die Verkehrssicherheit an den meisten Standorten des ehemaligen Westwalls unter Achtung des Naturschutzes. Hier muss der Spagat gelingen.
Bevor die Relikte des Westwalls von der Bundesrepublik ins Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz übergingen, wurden die Ruinen im Zuge der Verkehrssicherung eingezäunt oder gar beseitigt – beides sind naturschutzfachlich abzulehnende Maßnahmen. Wertvolle Habitate werden zerstört oder deren Nutzung durch Tiere eingeschränkt.