Nach dem Krieg ordneten die Alliierten die Schleifung des Westwalls an. Später veranlassten verschiedene Behörden die obertägige Beseitigung von Anlagen, um das Einnisten von Ungeziefer zu verhindern oder um landwirtschaftliche Flächen und Bauland zu gewinnen. Andere Anlagen wurden sich selbst überlassen oder sie wurden zertrümmert, manchmal unter Einsatz von hydraulischem Gerät. Mit dem Schutt wurden die untertägigen Ruinen verfüllt und anschließend übererdet. In den 60er und 70er Jahren wurden daraus entstandene Gefahrenstellen teilweise umzäunt.
Seit 2008 stehen der Westwall und die Luftverteidigungszone West in Rheinland-Pfalz unter Denkmalschutz. Alle verbliebenen Anlagen müssen im aktuellen Zustand erhalten werden. Die meisten der zugehörigen Anlagen sind seit 2014 in Eigentum des Landes. Gehen Gefahren davon aus, ist die Stiftung verantwortlich.
Daher ist die größte Aufgabe der Stiftung die Begleitung von Verkehrssicherungen.
Gefahrenstellen müssen beseitigt werden, Ruhezonen für Tiere im Winterquartier oder an ihren Nistplätzen müssen gewährleistet werden, das Einbringen von Müll und anderem Unrat muss unterbunden werden und das Eindringen in die unter Denkmalschutz stehenden Anlagen muss verhindert werden.
Meldungen einer ungesicherten Westwallanlage richten Sie bitte an die Stiftung!