Schafe stehen vor den Trümmern eines Bunkers. Stahlmatten verschließen Öffnungen in den Trümmen.

Gefahr für Mensch und Gerät

Durch Einspülungen von Erdreich in das Innere eines Bunkers hat sich eine Öffnung im Waldboden gebildet.

Löcher und Senken im Erdboden werden durch Wildwuchs leicht übersehen. Befindet ein solches Loch sich in der Nähe von Straßen, Wegen oder Plätzen, besteht für einen zufälligen Besucher Gefahr, sich zu verletzen. 

Größere Löcher können insbesondere im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen besonders gefährlich werden, da der Landwirt mit seinen Traktoren u.ä. Fahrzeugen einbrechen kann und sogar mit dem Gefährt umkippen könnte.

Oft kann erst nach Abtragen der oberen Erdschicht das Ausmaß der Einspülung erkannt werden. 
Je nach Situation wird das Loch setzungsfrei verfüllt oder durch eine Stahlplatte verschlossen. Danach wird der Boden wieder mit dem ausgehobenen Material aufgefüllt, so dass die gesicherte Stelle sich unauffällig in die Landschaft einpasst.

Die landwirtschaftliche Nutzung oberhalb des verfüllten Loches sollte unterbleiben, damit nicht nach einer gewissen Zeit durch regelmäßiges Pflügen das verfüllte Material wieder abgetragen wird.

Konnte man während der Freilegung der Senke erkennen, dass Tiere das Loch als Höhle oder Nistplatz genutzt haben, muss eine naturschutzfachliche Beratung hinzugezogen werden.

Spalten zwischen den Ruinen

Die Auflage von Baustahlmatten verhindert das Einbrechen in verdeckte Spalten und Löchern.

Spalten und Klüfte von übererdeten Bunkeranlagen sind eine versteckte Gefahr für Mensch und Tier. Durch Witterung und Erosion können immer wieder neue Spalten entstehen, so dass ein regelmäßiges Monitoring der Ruine erforderlich ist. 

Während kleine Spalten mit Betonbrocken der Ruine oder Totholz verfüllt werden könnten, muss man bei großen Spalten mehr Aufwand betreiben. Es müssen Auflageflächen z.B. aus Baustahlmatten im Spalt eingebracht werden, so dass Betonbrocken und weiteres Füllmaterial sich festsetzen kann.

Stellt man fest, dass im Inneren des Spalts Tiere sich eingelassen haben, muss eine naturschutzfachliche Beratung hinzugezogen werden.

Zugang verboten

Absperrung eines Bunkereinganges mit einem Stahlgitter. Die Öffnungen sind ausreichend für kleine Tiere.

Zugänge von Bunkern und Schächten sollen gegen den widerrechtlichen Zugang versperrt werden. 

In den Innenräumen ist das Betreten aufgrund von Sprengungen und Zertrümmerung meist gefährlich, Trümmerteile hängen von den Decken herunter, Moniereisen gucken heraus oder Wasser hat sich angesammelt. Eine ausreichende Belüftung der unterirdischen Anlagen ist nicht gewehrleistet. Oft sind Türen und Gitter verwittert oder wurden aufgebrochen. 

Der Zugang soll möglichst denkmalgerecht versperrt werden. Dazu werden stabile Türen oder Gitter – abhängig von derzeitiger Flora und Fauna – eingesetzt.