Errichten von Zäunen

Die Einzäunung von Bunkerruinen und anderen Relikten des Westwalls wird notwendig, wenn von dem Bunker Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Ein Abriss der Ruinen ist nicht möglich, da sie unter Denkmalschutz stehen und erhalten werden müssen (§ 2 Abs. 1 DSchG). 

Die Zäune sollen verhindern, dass Fußgänger in Spalten oder Erdlöcher abrutschen können, in Wasserbassins fallen oder dass der direkte Zugang zu den Anlagen möglich ist.

Die meisten Zäune werden auch unter naturschutzfachlichen Kriterien erbaut. Z.B. sollten sie mindestens einen Bodenabstand von 20 cm haben, damit Kleintiere unter dem Zaun durchkriechen können. Damit bleibt für die Tiere die Querung durch den Wald erhalten bzw. der Zugang zu den Ruinen, die sie vielleicht als Nisthöhlen nutzen.