"Die Stiftung bestellt ein Stiftungskuratorium der für den Westwall gesellschaftlich relevanten Kräfte mit beratender Funktion. Die Anzahl der Mitglieder soll zwölf Personen nicht übersteigen. § 5 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Das Nähere regelt die Satzung."

In den §§ 11 und 12 der Satzung wird Näheres zu den Aufgaben des Kuratoriums beschrieben. Das Kuratorium ist beratend tätig. Es wird regelmäßig über die Arbeit des Stiftungsvorstandes und der Geschäftsstelle informiert.

Zur Zeit hat das Stiftungskuratorium 7 von maximal 12 Mitgliedern.