Der Vorstand

Der Vorstand wird durch § 5 des Landesgesetzes zur Errichtung der Stiftung Grüner Wall im Westen - Mahnmal ehemaliger Westwall festgelegt:

Die durch die Landesregierung zu berufenden Mitglieder des Stiftungsvorstands sind:

  1. je eine oder ein durch die jeweils zuständige Ministerin oder den jeweils zuständigen Minister vorgeschlagene Vertreterin oder vorgeschlagener Vertreter der obersten Landesbehörden aus den Aufgabenbereichen Bauen, Naturschutz, Tourismus und Denkmalschutz,
  2. die Leiterin oder der Leiter der Landezentrale für politische Bildung,
  3. je im Landtag vertretender Fraktion eine oder ein von dieser vorgeschlagene Vertreterin oder vorgeschlagener Vertreter,
  4. eine oder ein von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagene Vertreterin oder vorgeschlagener Vertreter,
  5. eine Vertreterin oder ein Vertreter auf Vorschlag der nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen,
  6. eine weitere von der Landesregierung vorgeschlagene Person.

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen.

Die erste konstituierende Sitzung fand am 10. März 2015 in Mainz statt. Frau Staatsministerin (MUEEF) Ulrike Höfken wurde zur ersten Vorsitzenden gewählt. Am 24. Januar 2022 wählte der Vorstand Frau Staatsministerin Katrin Eder zur neuen Vorsitzenden.

Zur Zeit sind 13 Mitglieder im Vorstand.